Wer eine unzureichend freigemachte Postkarte oder einen Brief erhält, muß seither zusätzlich zum fehlenden Porto eine Mark Nachgebühr entrichten. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Sobald sie eine Remailing-Aktion aufgespürt hat, verweigert sie daher die Beförderung oder verlangt Nachgebühr. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Sie müssen aus Steuergeldern mit 1,90 Mark Nachgebühr pro Stück bezahlt werden. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)