Zu der Zeit hatte sich aber auch der Nachtfrost noch nicht verzogen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Denn das Herbsten mußte so schnell wie möglich vor sich gehen, ehe ein plötzlich heraufziehendes Unwetter oder ein sich frühzeitig einstellender Nachtfrost das vollreife Gewächs beschädigen oder gar vernichten konnte. (Quelle: Julius Wolff - Das Wildfangrecht / III)
hat kein Nachtfrost seinen Reben den Garaus gemacht? (Quelle: Julius Wolff - Das Wildfangrecht / VII)