Schwier: "Vor einem Jahr haben wir mit dem Unternehmen eine Vereinbarung getroffen, nur noch Studenten zu beschäftigen, die ihre Nebentätigkeit angemeldet haben. (Quelle: Die Welt 2002)
Verstöße gegen die Meldepflicht seien jedoch offensichtlich - gerade einmal 29 Studenten hätten zurzeit eine Nebentätigkeit angemeldet. (Quelle: Die Welt 2002)
"Das Studium gehört zu den Dienstpflichten des Offiziersanwärters", betont Oberst Schwier, "aber eine konkrete Beeinträchtigung durch die Nebentätigkeit nachzuweisen, ist im Einzelfall schwer." (Quelle: Die Welt 2002)