An sich kein Problem, denn in der Notariatsurkunde vom 5. Dezember 1989 steht ausdrücklich, daß für das Grundstück ein Fahrtrecht besteht, und es wird zugesichert, daß dieses Recht auch ausgeübt werden könne. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Das sollte an und für sich kein Problem sein, denn in der Notariatsurkunde vom 5. Dezember 1989 steht ausdrücklich, daß für das Grundstück ein Fahrtrecht besteht. (Quelle: TAZ 1996)