Paragraf 32 des Entwurfs räumt den Anspruch auf eine nach Art und Umfang der Werknutzung angemessene Vergütung gegen jeden ein, der ein Werk des Urhebers aufgrund eines eingeräumten Nutzungsrechts oder einer Erlaubnis des Urhebers nutzt. (Quelle: Die Welt 2002)
Dass das verboten war wegen des Urheber- und Nutzungsrechts, machte das eifrige Herunterladen noch einmal so schön. (Quelle: DIE WELT 2001)
Ein besonderes Angebot der Friedhofsverwaltung nämlich lautet: "Beim Erwerb des Nutzungsrechts einer Grabstätte erhalten Sie das Grabmal kostenlos." (Quelle: Die Welt 2001)