(2) Der Tarifvertrag ist außerdem gegenüber dem Einzelarbeitsvertrag Metanorm, denn er enthält Bestimmungen über die Geltung des (objektsprachlichen) Einzelarbeitsvertrages (vgl. dazu Wank, Objektsprache und Metasprache, demnächst in: (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)