Rechtlich zu belangen sind die Verbreiter selbst völlig virtueller Bilder allerdings auch, wenn das so entstandene Bild als "obszön" einzustufen ist: Obszönität, darauf wiesen die Richter ausdrücklich hin, sei durch das First Amendment nicht gedeckt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Friedrich Wilhelm Graf ist froh, dass die Körperwelten-Ausstellung des Chefnekromanen dieser Republik, Gunther von Hagen, in München nicht verboten wurde: "Freiheit ist auch die Freiheit zu Obszönität und Geschmacklosigkeit." (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Er gähnt und faselt etwas von Obszönität. (Quelle: Frank Wedekind - Erdgeist / II. Aufzug, 3. Auftritt)