Der Bundesgerichtshof ist bei seiner Antwort dem ökonomischen Konzept der Opportunitätskosten gefolgt. (Quelle: Die Zeit 2001)
Übersetzt man sich einen Begriff wie die "biographischen Opportunitätskosten" ins Lebensweltliche zurück, so hat man das Material, mit dem es ein ins Zeitalter der Nichtgeborenen verschlagener Ibsen zu tun hätte. (Quelle: Süddeutsche Online)
Zu den ökonomischen treten dann noch die "biographischen Opportunitätskosten und Festlegungsrisiken". (Quelle: Süddeutsche Online)