So ist auch die Organisationsanweisung des Bundeskanzleramtes vom 31. Oktober 1990, nach der die Auflösung des Palastes per 1. November 1990 verfügt worden war, erst im Jahre 2000 bekannt geworden und bis heute nicht veröffentlicht bzw. einsehbar. (Quelle: Junge Welt 2001)
Die Abgrenzung der Aufgabengebiete der 3 für den Vertrieb zuständigen Hauptabteilungsleiter gegenüber dem Aufgabenbereich der Beteiligten Sch. ist in der Organisationsanweisung Nr. 19/72 festgelegt. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)