Zwar schickte ich diesmal nicht die Originalquittung ein, denn auch ich werde manchmal durch Schaden klug, aber in diesem Fall nützte mir das nichts. (Quelle: TAZ 1997)
Er sei aber nicht sicher, ob es sich dabei um die Originalquittung gehandelt habe. Auf den ihm anschließend vom BF ausgehändigten Papierfetzen hätten zwar Bruchstücke des erwähnten Quittungstextes, nicht jedoch seine Unterschrift gestanden. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)