Die unterschiedliche Preisgestaltung hat sonach ihren sachlichen Grund darin, daß der höhere Preis mit der Mittlerprovision ein zusätzliches Preiselement enthält, das beim Ortspreis nicht anfällt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Sinn und Zweck des Rabattgesetzes ist es, den Unternehmer an seine eigenen Normalpreise zu binden (vgl. BGHZ 118, 1 (8) = NJW 1992, 1691 = LM H. 10/1992 RabattG Nr. 51 - Ortspreis). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)