... als vor 101 Jahren die Friedersdorfer Gemeindevertretung in ihrem Ortsstatut in Sachen Feuerwehr folgendes festhielt: "Im Paragraph 14 soll zugeführt werden, daß die Mannschaft bei Waldbränden mit Spaten zu erscheinen hat." +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Für das Umfeld des Königlichen Großen Gartens hatte das Herrscherhaus schon 1826 ein Bauverbot verhängt. 1878 wurde es durch ein "Ortsstatut" ersetzt, mit dem erstmals in Deutschland das Territorium einer ganzen Stadt erfaßt wurde. (Quelle: Welt 1998)
Im übrigen würde ein derartiges Ortsstatut nicht zum Schutzzweck haben, unerwünschte Deckakte von Hunden zu verhindern. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)