Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil nicht erwiesen sei, daß Pentachlorphenol (PCP) und Lindan in den Holzschutzmitteln ursächlich für Gesundheitsschäden gewesen sei. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Bei PCP habe sich dagegen eine "deutliche Belastung" gezeigt. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
PCP, seit 1990 in der Bundesrepublik verboten, gilt als krebserregend. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)