Paragraf eins konkretisiert: zwei Staaten für zwei Völker. (Quelle: Die Welt Online)
Laut Paragraf 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt ein Unternehmen als marktbeherrschend, "wenn es einen Marktanteil von mindestens einem Drittel hat". (Quelle: Die Welt Online)
Als Bundesratsmitglied stehe ihm nach Paragraf 43 des Grundgesetzes jederzeit unbegrenztes Rederecht zu. (Quelle: Die Welt Online)