Die ausgegliederten Berufe, zum Beispiel Stuckateure oder Parkettleger, sollen künftig als handwerksähnliche Tätigkeiten gelten und damit zur so genannten Anlage B zählen. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Vom Parkettleger Peter S., der ein schweres Obdach-Los gezogen hat und gemeinsam mit seinen Freunden den Kummer in Schnaps ersäuft. (Quelle: DIE WELT 2001)
Rudi ist Rentner, die anderen sind Kraftfahrer, Parkettleger, Kalkmüller und Staplerfahrer. (Quelle: DIE WELT 2001)