In der Mitte zwischen dem Schloßberg und dem "Amt" lag auch jener gewaltige Thurm, von dem Hackert Veranlassung genommen hatte, seine erbauliche Schilderung der Patrimonialgerichtsbarkeit zu entwerfen. (Quelle: Karl Ferdinand Gutzkow - Die Ritter vom Geiste / Zweites Buch, Erstes Capitel - 1)