Seine Pistole faßte nicht die erforderlichen 14, sondern maximal 13 Patronen (12 im Magazin plus eine im Patronenlager, der Faktor, den Hahnemann übersehen hatte). 13 - 10 = 3. In Kugelows Waffe steckten genau diese drei Patronen. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Der Auffassung der Revision, bei den Laufabschnitten handle es sich nicht um Läufe i. S. des § 3 WaffG, da das Patronenlager fehle, kann nicht gefolgt werden. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Etwa, wenn bei einem Revolver der Lauf ausgewechselt und das Patronenlager für scharfe Munition »passend« gemacht wird. (Quelle: TAZ 1991)