Erforderliche Auszüge aus dem Personenstandsbuch und Dokumente über ihr Eigentum könnten sie sich durch bevollmächtigte Vertreter in Kroatien beschaffen lassen und dann an der ungarischen Grenze in Empfang nehmen, hatte es geheißen. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Wenn die Leibesfrucht mehr als ein Kilogramm wiege, werde sie als Totgeburt bezeichnet und ins Personenstandsbuch eingetragen. (Quelle: TAZ 1994)