Die Stadtbibliothek, die seit Ende letzten Jahres ein Pflichtexemplar jeder deutschen Neuerscheinung bezieht, wird weiterhin ihre archivierten Bestände vollständig anbieten. (Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Denn zumindest bis zur Abschaffung der Zensur 1918 mußte von jedem öffentlich aufgeführten Text dort ein Pflichtexemplar hinterlegt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
"Wir hatten das Berliner Pflichtexemplar", erklärt Peschke. (Quelle: Tagesspiegel 1999)