Mit der dort vorgesehenen materiellen Präklusion sind die Einwendungen in der Sache verwirkt, so daß sie der Ast. im verwaltungsgerichtlichen Verfahren keine klagefähige Rechtsposition mehr zu verleihen vermögen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die (45 S. umfassenden) Ausführungen Brudermüllers zur Abänderungsklage vermögen das aus Rechtskraft, Präklusion und Konkurrenzen bestehende Dickicht dieser Materie überzeugend zu lichten. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Beweisanträge der Parteien sind grundsätzlich im Zwischenverfahren bzw. in der Phase der Vorberitung der Hauptverhandlung zu stellen; anderenfalls unterliegen sie der Präklusion. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)