Doch just dies hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich verboten, als es in seinem Urteil vom Februar 1994 dekretierte: "Die Gebühr darf nicht zu Zwecken der Programmlenkung oder der Medienpolitik eingesetzt werden. (Quelle: Die Zeit 1995)
Danach muß Rundfunk "staatsfrei" sein; er hat ein Recht auf Programmfreiheit; die Gebühr darf nicht der Programmlenkung oder der Medienpolitik dienen oder als Druckmittel zur Disziplinierung eingesetzt werden. (Quelle: Die Zeit 1995)
Die Rundfunkgebühr dürfe von den Ländern nicht zum Zwecke der Programmlenkung mißbraucht werden, hat das Bundesverfassungsgericht einmal geurteilt. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)