So sollten beispielsweise Schüler, die ein Oberstufenzentrum (OSZ) besuchen, erst einen Anspruch auf die Rückerstattung von Fahrkosten erwerben, wenn sie für den reinen Schulweg in einer Richtung fünf Stunden brauchen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Auf eine Rückerstattung wird meistens gehofft. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, daß kein Urlauber gezwungen werden kann, eine Rückerstattung mit einer neuen Buchung zu verrechnen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)