Den Kassen, die anerkannte Programme anbieten, werden die kompletten Ausgaben für ihre dort betreuten Versicherten im Rahmen des Risikostrukturausgleichs (RSA) gut geschrieben. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Im August sind Baden-Württemberg, Bayern und Hessen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um den so genannten "Risikostrukturausgleich" (RSA) neu zu regeln. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2002)
Dann könnte, so fürchten die Betriebs- und einige Ersatzkrankenkassen, ein neues Modell berücksichtigt werden, das bestimmte Kassen stärker belastet als die bisherigen Vorschläge zum RSA. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)