Je nach Randbedingung können diese Schaltungen Funktionen wie ODER, UND, ODER NICHT ausführen. (Quelle: Die Welt 2001)
Wichtige Randbedingung für die letzten beiden Punkte ist eine organisatorisch eindeutige - vorzugsweise eigentümerrechtliche - Trennung des Kapazitätenverkaufs beziehungsweise des infrastrukturgebundenen Geschäftes von den kundennahen Aktivitäten. (Quelle: Die Welt 2001)
Als wesentliche Randbedingung galt hierbei die Forderung, der Dynamik der Branche hinsichtlich sich stetig verändernder Technologien, gesetzlicher Rahmenbedingungen etc. Rechnung tragen zu können. (Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)