Der Fall Vivendi zeige jedoch: Überall dort, wo nach der Rechnungslegungsmethode US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) abgerechnet werde, bestehe auch die erhöhte Gefahr von Fälschungen, da diese Methode einen größeren Spielraum gebe. (Quelle: Die Welt Online)
Im Gegensatz zu den ersten Entwürfen gehe die endgültige Fassung des Arbeitspapiers von einer gegenseitigen Anerkennung der kontinentaleuropäischen und der anglo-amerikanischen Rechnungslegungsmethode für das Leasing in Europa aus. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Aufgrund der intensiven Mitarbeit des BDL hieran habe eine einseitige Befürwortung der anglo-amerikanischen Rechnungslegungsmethode verhindert werden können. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)