Die Geschäftsführerin Ninette Oehme hat Einzelvertretungsbefugnis und darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Geschäftsführer Heinrich Buschmann und Rolf Thinius dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.Fortsetzung nächste Seite +++ (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Der Geschäftsführer Hüseyin Ürkmez darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)