Dennoch gilt nun auch hierin der pragmatische Rechtssatz: Ultra posse nemo obligatur Keiner muß mehr leisten, als er kann. (Quelle: Die Zeit 1996)
Art. 7 Abs. 2 läßt aber eine Ausnahme von diesem Rechtssatz zu, wenn nach allgemeiner internationaler Anschauung eine Handlung bereits als strafbare Handlung galt, auch ohne daß ein Strafgesetz vor der Begehung dieser Handlung erlassen war. (Quelle: Junge Welt 2000)
Art. 7 Abs.1 enthält in etwas größerer Umschreibung den Rechtssatz des Art. 103 des Grundgesetzes: nulla poena sine lege. (Quelle: Junge Welt 2000)