Obwohl der Zentralverband u.a. durch eine Stellungnahme der slowakischen Regierung nachwies, dass er "das alleinige Rechtssubjekt... für die Geltendmachung der Ansprüche der Bundesrepublik Deutschland gegenüber" ist, bestritt dies das Gericht. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Heute plädiert Schüler-Springorum, in den siebziger Jahren ein Vordenker der Strafvollzugsreform, für einen "Perspektivenwechsel": "Der Täter ist nicht das einzige Rechtssubjekt, um das es in der Kriminalpolitik geht. (Quelle: Die Zeit 1997)
"In den einen Körper und in die eine Person Frau", hat sie einmal geschrieben, "hat man ein eigenständiges Rechtssubjekt hineindefiniert", um "die Gebärpflicht konstatieren zu können." (Quelle: Die Zeit 2001)