Zum einen stünden Refinanzierungen und eine Neustruktur der Schulden an. (Quelle: Die Welt Online)
Anleger sollten in diesem Fall nur dann zeichnen, wenn der Prospekt solche Refinanzierungen vorsieht und die Spielregeln des Verwaltungserlasses nicht verletzt werden. (Quelle: Die Welt 2001)
Eine Besonderheit besteht hier darin, dass nach der Verwaltungsmeinung als Eigenkapital das Kapital angesehen wird, dass sich nach Abzug von modellhaften Refinanzierungen ergibt. (Quelle: Die Welt 2001)