Als dritte Regelungsart testet der Senat Routenempfehlungen für Lastwagen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Die 3. Regelungsart trifft den Arbeitnehmer hart, da er in der Regel auf Zahlungen zur Bestreitung des Unterhalts angewiesen ist. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)