die Geschäftsstelle des Registergerichtes , das sich beim Amtsgericht befindet , muß dem Antragsteller die entsprechenden Register und Schriftstücke während der Dienststunden vorlegen , ohne daß es dazu einer richterlichen Verfügung bedarf . (Quelle: IDS-Korpus)
Das ist jedenfalls nach dem Inhalt der Registerakten und den bisherigen Feststellungen des Registergerichtes nicht der Fall. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)