Voraussetzung ist die Zustimmung des Registergerichts. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Durch Beschluß des Registergerichts vom 11. April 1997 ist Wolfgang Gehrmann zum alleinvertretungsberechtigten Notgeschäftsführer bestellt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Durch Verfügung des Registergerichts vom 17. Februar 1997 ist die Nichteinhaltung der Verpflichtungen nach 19 Abs. 4 GmbHG rechtskräftig festgestellt. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)