Als das ständige oberste Richterkollegium der doppelten Pfalz wurden die sieben Palatini auch Iudices ordinarii genannt. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / VI. Buch, 6. Kapitel, 2)
Die verwirkte Strafe war über ihn durch das von der Kirche S. Martina am Kapitol genannte Richterkollegium zu verhängen. (Quelle: Ferdinand Gregorovius - Geschichte der Stadt Rom im Mittelalter / IX. Buch, 4. Kapitel, 2)
Da lächelte auch der Präsident, und das ganze Richterkollegium lächelte. (Quelle: Hermann Sudermann - Frau Sorge / 15 (2))