Heute werden Ehrverletzungen meist sozial definiert: als Rufschädigung oder üble Nachrede. (Quelle: Die Zeit 2001)
Also verklagte Leo Kirch den Banker wegen Rufschädigung. (Quelle: Die Zeit 2002)
Im Falle von Kohl und Däubler-Gmelin erhofften sich die Überbringer der off the record gefallenen Äußerungen eine Rufschädigung für den Exkanzler und die Ministerin. (Quelle: Die Zeit 2002)