Beckstein bekräftigte, dass Karlsruhe keine Sachentscheidung über eine Verfassungswidrigkeit der NPD getroffen habe. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Ausdrücklich betonte Hassemer, was auch im einstimmigen Teil des Urteils steht: Bei dem Einstellungsbeschluss handle es sich um eine Prozess-, nicht um eine Sachentscheidung. (Quelle: Neues Deutschland 2003)
Das konnte Schröder nur durch die Koppelung der Sachentscheidung mit einem Votum über den Kanzler verhindern. (Quelle: Die Zeit 2001)