Auch ist die EWIV - wie das GIE - nicht auf eine Personenfirma beschränkt, sondern kann auch eine Sachfirma wählen (115). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Demgegenüber enthält die firmenrechtlich den Kapitalgesellschaften vorbehaltene reine Sachfirma die Rechtsformangabe bereits als notwendigen Firmenbestandteil (vgl. § 4 I 2 AktG, § 4 II GmbHG). (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Betr. ist eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) mit Sitz in B. (Deutschland), die unter der Sachfirma "Euro Pool System Mehrwegsteigen für Obst und Gemüse EWIV" zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet worden ist. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)