Damit könne der Kunde künftig direkt im Geschäft einen Sachmangel geltend machen. (Quelle: DIE WELT 2000)
Die Gebrauchstauglichkeit sei erheblich herabgesetzt, ein Sachmangel liege damit vor (Beschluss vom 3. Dezember 2002, 20 RE-Miet 2/01). (Quelle: Süddeutsche Online)
Für Erwin bedeutet das: dank Brüssel hat er einen Sachmangel, der nun zwei Jahre lang geltend gemacht werden kann. (Quelle: Süddeutsche Online)