Man müsse bei der Mängelbeseitigung immer den Aufwand abwägen: "Soll man die Arbeiten sofort nachbessern lassen oder erst den Schadensfall abwarten." (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Im Schadensfall sei es meist aussichtslos, Geld von den Verkäufern zurück zu verlangen, erläuterte Möller. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Hierbei handelt es sich um eine Rückstellung, die dem Schadensfall vorgreift. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)