Aktivitäten wie die Messung von Lärmpegeln an verschiedenen Orten oder 15 Sekunden der Ruhe, heute, um 14.15 Uhr, sollen Belastungen durch Schalleinwirkung und deren Vermeidung aufzeigen. (Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1998)
Gesundheitsschäden träten auch nicht etwa schon bei 85 dB (A), sondern erst bei einer langzeitigen Schalleinwirkung von 90 dB (A) auf. (Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)