Voraussetzung dafür ist, daß jeweils nur ein Zahn bearbeitet und die Rücklaufbewegung ausgeführt wird, ohne daß das Schlagmesser einen Zahn berührt. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Weiter beanstandet die Streitpatentschrift, daß bei Verwendung dieser Werkzeugmaschine angesichts der Arbeitsrichtung der beim Fräsen eingesetzten Schlagmesser zum Zahninneren Grate entstünden, die sich nur schwer entfernen ließen. (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)