Für Ansprüche aus Beratungsfehlern hat die Reform des Schuldrechts zum ersten Januar 2003 eine neue dreijährige Frist in Gang gesetzt. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Das Buch informiert zudem über die umfassenden gesetzlichen Neuerungen nach der Reform des Schuldrechts. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Durch die Reform des Schuldrechts ist das Arbeitsrecht der Kontrolle durch das AGB-Gesetz (Allgemeine Geschäftsbedingungen) unterworfen. (Quelle: Die Zeit 2002)