Im Umkreis von 60 Zentimetern um Brausekopf bzw. Wanne gilt die Schutzart IP X5 (geschützt gegen Strahlwasser), im weiteren Spritzbereich die Schutzart IP X4. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Im Innenbereich von Badewanne und Dusche dürfen ausschließlich Leuchten der Schutzart IP X7 (geschützt vor den Folgen von Eintauchen) eingesetzt werden. (Quelle: Berliner Zeitung 1997)
"Da bei diesem Fahrzeug durch den Ausfall der Ruderanlage klar geworden ist, daß hier Schutzart IP 55 nicht ausreichend war, habe ich vom Art. 6 der EinführungsVO zur RheinSchUO Gebrauch gemacht und eine entsprechend höhere Schutzart gefordert". (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)