Wettig-Danielmeier begründet denn auch die Schwärzungen in ihrem Begleitbrief damit, dass "auch die verbliebenen Personen nicht mit Sicherheit immer bewusst oder schuldhaft gehandelt haben". (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Diese Schwärzungen würden in den Originalunterlagen erfolgen, diese Akten wären für immer verloren. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Der Persönlichkeitsschutz sei durch Schwärzungen privater Informationen genügend gewährleistet. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)