Sie müssen aber ihre Schweigepflicht brechen, wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Der Arzt dürfe nur mit der Genehmigung des Patienten seine Schweigepflicht aufheben. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Dies ist insofern wichtig, als heute die Schweigepflicht für die Analysten im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung endet und sie sich wieder öffentlich zur T-Aktie äußern dürfen. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)