Vertreter aller Parteien haben die Schuldigen allerdings ausgemacht: die Selbstverwaltungen von Ärzten und Kassen, insbesondere die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV). (Quelle: Die Zeit 2001)
Anders als Bund und Länder unterliegen die kommunalen Selbstverwaltungen strengen Regeln für die Aufnahme von Schulden. (Quelle: Die Zeit 2002)
Während nämlich die Selbstverwaltungen der anderen Krankenkassen paritätisch mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern besetzt sind, findet man bei den Ersatzkassen nur Versicherungsnehmer, sprich: überwiegend Gewerkschaftsvertreter. (Quelle: Die Zeit 1960)