Dargestellt werden im Rahmen der Personensicherheiten die Bürgschaft sowie bürgschaftsähnliche Schuldverhältnisse. Im 2. Abschnitt beschäftigen sich die Verfasser mit dem Sicherungsgegenstand: (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn Sie sich von einem Sicherungsgegenstand nur schweren Herzens trennen können, bedenken Sie doch drei Dinge: (Quelle: Kapital - Geld sicher anlegen, UB Media)