SCHACHT KONRAD: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat am Montag den Antrag auf Sofortvollzug des Planfeststellungsbeschlusses für die Atommüll-Deponie Schacht Konrad zurückgezogen. (Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Die Bewag hatte sowohl gegen die 20-Prozent-Klausel als auch den Sofortvollzug Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Dieser "Sofortvollzug" sei ohne rechtliche Grundlage erfolgt, urteilte das Verwaltungsgericht. (Quelle: Berliner Zeitung 1999)