Für den höheren Aufwand erhalten die Ärzte eine Sondervergütung. (Quelle: Der Spiegel ONLINE)
Erbringt er Architekten- oder Ingenieurleistungen, ist eine pauschale Sondervergütung nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) möglich. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)
Zulässig ist deshalb eine Sondervergütung, wenn der Verwalter gerichtliche Verfahren führen soll. (Quelle: Süddeutsche Zeitung 2001)