Transparente dürfen nicht länger als 1,50 Meter sein und nicht seitlich als Sperrvorrichtung gezeigt werden. (Quelle: DIE WELT 2001)
"Die seit etwa vier Jahren an der Stadtbrücke in Frankfurt/Oder installierte Sperrvorrichtung kann gegenwärtig wegen Bauarbeiten nicht genutzt werden", so Müller. (Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Irgend jemand nämlich hatte die Sperrvorrichtung am Türschloß ausgelöst. (Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)