Denn bei erforderlicher Sorgfalt hätten die Croupiers erkennen können, dass der Spieler am Tisch anwesend gewesen sei: "Somit liegt ein fahrlässiger Verstoß gegen die Pflichten aus dem Spielvertrag vor" (Aktenzeichen: 9020237/01). (Quelle: Süddeutsche Online)
"Die Einträge darauf sind die juristische Grundlage für den Spielvertrag", erklärt Lohmann, "Wie ein Kaufvertrag beim Auto." (Quelle: Süddeutsche Online)
Der Spielvertrag wird zwischen dem Spieler / der Spielerin und der Lotterieverwaltung geschlossen. (Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)